17. November 2024
unternehmenssteuer

Die Unternehmenssteuer

Wer in Deutschland Geld verdient, muss seine Einkünfte versteuern. Das Einkommensteuergesetz unterscheidet dabei 7 Einkunftsarten:

  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb
  • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
  • Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Sonstige Einkünfte nach Paragraf 22 EStG (Renten, Unterhaltsleistungen u.s.w.)

Bei Firmen werden die Abgaben oft als Unternehmenssteuer bezeichnet. Das klingt nicht nur vereinfachend, das ist es auch, denn die Unternehmenssteuer an sich gibt es nicht. Als Unternehmenssteuer gehören alle Abgaben, die ein Unternehmen an den Staat für seine unternehmerische Tätigkeit zu zahlen hat. Ungefähr beträgt der Steuersatz von Unternehmen in Deutschland knapp 30%. Da aber die Kommunen die Gewerbesteuer erheben und einen unterschiedlichen Hebesatz festlegen, kann die tatsächliche Steuerbelastung von Kommune zu Kommune sehr stark schwanken.

Die drei Säulen der Unternehmenssteuer

  1. Steuern auf den Ertrag
  2. Abgaben auf den Verbrauch
  3. Steuern auf die Substanz

Zu 1.

Folgende Steuern sind auf den Ertrag zu bezahlen:

a) Einkommensteuer

Addiert werden alle Einkünfte abzüglich eventueller Steuerfreibeträge für ein Kalenderjahr.

b) Körperschaftssteuer

Das deutsche Steuersystem macht einen Unterschied zwischen natürlichen und juristischen Personen. Natürliche Personen sind zum Beispiel Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Juristische Personen sind Firmen wie Kapitalgesellschaften, Vereine oder auch Genossenschaften. Derzeit beträgt die Körperschaftssteuer in Deutschland bundesweit 15%. Einmal im Jahr ist dem Finanzamt eine Körperschaftssteuererklärung vorzulegen.

c) Gewerbesteuer

Was für natürliche Personen die Einkommensteuer ist, ist für ein Unternehmen die Gewerbesteuer.

Sie wird fällig für jede Form wirtschaftlicher Tätigkeit, die darauf ausgerichtet ist, Ertrag zu erwirtschaften. Die Gewerbesteuer wird ans Finanzamt abgeführt und direkt den Gemeinden gutgeschrieben. Damit haben die Gemeinden eine eigene Einnahmequelle, dessen Höhe sie mit dem Hebesatz selbst bestimmen können. Die Gewerbesteuer ist nur zu entrichten, wenn das Unternehmen auch Gewinne erwirtschaftet hat. Stark vereinfacht sieht die Berechnung so aus:

Vom Gewinn (zzgl. gewerbesteuerliche Hinzurechnungen § 8 GewStG, abzgl. gewerbesteuerliche Kürzungen § 9 GewStG und eventuell abzgl. Verlustabzug § 10a GewStG) zum Gewerbeertrag; Gewerbeertrag x Steuermesszahl= Steuermessbetrag, Steuermessbetrag x Hebesatz = zu entrichtende Gewerbesteuer

d) Solidaritätszuschlag 

Im eigentlichen Sinne ist der 1991 eingeführte Solidaritätszuschlag eine Ergänzungsabgabe und wird bis heute auch auf die Körperschaftssteuer erhoben.

Zu 2.

  • Umsatz-/ Mehrwertsteuer
    Für die meisten Produkte und Dienstleistungen in Deutschland beträgt der Mehrwertsteuersatz 19%. Der ermäßigte Steuersatz beträgt 7%, nachzulesen im Umsatzsteuergesetz §12. Die Liste von Lieferungen und Leistungen, die gänzlich von der Steuer befreit sind, findet man in §4 UStG.
  • Grunderwerbssteuer
    Diese Steuer wird fällig beim Kauf von inländischen Grundstücken. Je nach Bundesland schwankt die Steuer zwischen 3,5 und 6,5 Prozent.

Zu 3.

  • Grundsteuer
    Die Grundsteuer ist eine reine Substanzsteuer und wird von der jeweiligen Gemeinde erhoben. Sie ist alle drei Monate zu entrichten und bezieht sich auf den Einheitswert, den das Finanzamt berechnet hat. Die Höhe der Steuer wird von der jeweiligen Gemeinde festgelegt und variiert sehr stark. Sie bezieht sich ausschließlich auf das Eigentum von Grundstücken. Wer zum Beispiel ein eigenes Haus besitzt, findet die Rubrik Grundsteuer auf dem jährlichen Bescheid über die zu zahlenden Grundbesitzabgaben.
  • Schenkungssteuer
    Steuerrechtlich betrachtet sind Schenkungen das Vererben von Vermögenswerten zu Lebzeiten. Je nach Verwandtschaftsgrad des Schenkenden und des Beschenkten fallen mit der Schenkung auch Steuerzahlungen an. Diese Freibeträge können nach zehn Jahren wieder ausgeschöpft werden, sodass es bei größeren Schenkungen sinnvoll sein kann, die Schenkung über mehrere Dekaden zu strecken.
  • Erbschaftssteuer
    Erbschaftssteuer zahlt jeder, der ein Erbe antritt und dessen Wert einen bestimmten Freibetrag übersteigt. Der Verwandtschaftsgrad mit dem Erblasser spielt dabei eine wichtige Rolle. Je näher der Verwandtschaftsgrad ist, desto höher wird der Freibetrag. Die Höhe der Freibeträge ist in den drei Erbschaftssteuerklassen geregelt. Sofern vom Erblasser kein Testament bei einem Notar hinterlegt oder anderswo gefunden wurde, kommen die Gesetze des ErbStG (Erbschaftsteuergesetz) zur Anwendung.

Schlussbemerkung

Die tatsächliche Berechnung der Unternehmenssteuer mit ihren vielen Fascetten gehört in die Hand eines professionellen Steuerberaters. Erschwerend für den Laien ist auch die Tatsache, dass sich die Gesetzgebung ständig verändert. Ohne Steuereinnahmen sind sowohl der Staat als auch der Bund und die Kommunen handlungsunfähig. Ein Beispiel für die Verwendung von Steuereinnahmen: Im diesjährigen Sozialbericht wird die Annahme vertreten, dass in diesem Jahr die Rentenversicherung einen Zuschuss aus dem Bundeshaushalt in Höhe von 97,6 Mrd. Euro benötigt, finanziert durch bezahlte Steuern.

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