20. April 2024
Steueränderungen 2022

Die wichtigsten Steueränderungen, was bringt das Steuerjahr 2022?

Mit der Jahreswende kommen für gewöhnlich auch steuerliche Änderungen auf uns zu, das ist auch im Jahr 2022 so. Trotz der turbulenten Zeit, in der wir uns befinden, gab es dieses Jahr keine riesige Veränderung in Sachen Steuern zu erkennen. Von veränderten Steuerfreibeträgen bis hin zur neuen Besteuerung für Tabak haben sich jedoch einige Dinge geändert, die es nun zu betrachten gilt. Was das für Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Eigentümer von Grundstücken, aber auch Familien bedeutet, klären wir hier auf.

Änderungen für Arbeitnehmer:innen

Zu Beginn des Jahres 2022 wurde die monatliche Freigrenze für Sachbezüge von 44€ auf 50€ erhöht. Bei Sachbezügen handelt es sich um sozialversicherungsfreie Zuwendungen vom Arbeitgeber:innen für den Arbeitnehmer:innen. Dabei kann es sich beispielsweise sowohl um Nahrung als auch um Gutscheine handeln. Wichtig zu beachten ist, dass alle Sachbezüge eines Monats addiert werden. Werden die 50€ also überschritten, sind alle Sachbezüge lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig.

Außerdem wurde zum neuen Jahr auch der Mindestlohn angehoben. Ehemals 9,60€ beträgt er heute 9,82€. Geplant ist es, ihn am 01.07.2022 erneut um 63 Cent auf 10,45€ zu erhöhen. Vor allem für Minijobber ist hier Achtung geboten. Wer hier den Mindestlohn verdient, muss seine Arbeitsstunden anpassen, um nicht über die 450-Euro-Grenze zu kommen. Der jetzige Betrag (9,82€) spart in dem Fall eine Stunde Arbeit im Vergleich zum Jahr 2021 ein. Im Oktober soll der Mindestlohn dann sogar auch 12€ steigen, dann wird aber auch die Minijob-Entgeltgrenze auf 520 Euro erhöht.

Aufgrund der außergewöhnlichen Belastung durch die Corona-Pandemie kann Ihr Arbeitgeber Ihnen von Anfang bis Ende März einen Corona-Bonus auszahlen. Dieser ist sozialversicherungs- und steuerfrei und darf die 1.500€ nicht überschreiten.

Für Arbeitnehmer:innen wohl am wichtigsten ist der bekannteste Steuerfreibetrag, der Grundfreibetrag. Der Grundfreibetrag ist dieses Jahr von 9.744€ auf 9.984€ gestiegen. Der kalten Progression, also steigenden Löhnen, die sich nicht im Portemonnaie des Arbeitnehmers bemerkbar machen, sondern nur die Inflation ausgleichen, versucht die Bundesregierung einen Riegel vorzuschieben. Um das zu bewerkstelligen, werden Löhne und Gehälter nicht länger besteuert, wenn der Anstieg lediglich die Inflation ausgleicht.

Was Familien von den Änderungen 2022 haben

Der in den Jahren 2020 und 2021 von 1.908€ auf jährlich 4.008€ gestiegene Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (Steuerklasse II) gilt ab dem Jahr 2022 unbefristet. Er gilt als zusätzlicher Freibetrag und steigt mit jedem weiteren Kind um 240€. Eine alleinerziehende Mutter oder ein alleinerziehender Vater mit drei Kindern erhält also einen jährlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 4.488€.

Mit dem Steigen des Grundfreibetrages steigt auch der Freibetrag für Unterhaltszahlungen. Zahlen Sie also Unterhalt für Kinder oder Eltern, können Sie im Steuerjahr 2022 mehr Ihrer bisherigen Zahlungen steuerlich absetzen.

Das hat sich für Arbeitgeber:innen geändert

Für die Arbeitgeber versprechen die Änderungen des Jahres vor allem weitere Corona-Hilfen.

Die Überbrückungshilfe IV zum Beispiel lässt sich noch bis März 2022 über Ihren Steuerberater des Vertrauens beantragen. Die Hilfe gewährt den Soloselbstständigen und Unternehmen bis zu 90 Prozent Fixkostenerstattung. Dabei gibt es folgende Formel zur Rückerstattung der Fixkosten:

  • bis zu 90% der Fixkosten können zurückerstattet werden, wenn der Umsatzeinbruch über 70% beträgt
  • Wenn der Umsatzeinbruch zwischen 50% und 70% liegt, lassen sich 60% der förderfähigen Fixkosten erstatten
  • Und bis zu 40% der Fixkosten können erstattet werden, wenn der Umsatzeinbruch mehr als 30% ausmacht.

Der Umsatzeinbruch ermittelt sich aus dem Vergleich zwischen dem entsprechenden Monat im Jahr 2019. Unternehmen, die noch zu jung sind, um einen Vergleich zwischen den Monaten in verschiedenen Jahren aufzustellen, müssen andere Vergleichsumsätze heranziehen.

Außerdem wurde der Zugang zum Eigenkapitalzuschuss erleichtert. Mit ihm sollen Unternehmen unterstützt werden, die von der Corona-Krise stark getroffen wurden und auf eigene Rücklagen zurückgreifen mussten. Dieses Mal profitieren insbesondere Schausteller:innen und Marktleute, die in der schweren Zeit für Weihnachtsmärkte nicht dem gewohnten Geschäft nachgehen konnten. Voraussetzung für den Antrag zum Eigenkapitalzuschuss ist hier der Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent im Dezember 2021.

Auch für Soloselbstständige gibt es bei den neuerlichen Steueränderungen einen wichtigen Vorteil. Die Neustarthilfe für Soloselbstständige kann den Selbstständigen hierbei mit Zuschüssen von monatlich bis zu 1.500€ unter die Arme greifen.

Die Neustarthilfe kann beantragen, wer:

  • bei einem deutschen Finanzamt gemeldet ist
  • maximal eine Teilzeitkraft beschäftigt
  • vor dem 01. Oktober 2021 selbstständig tätig gewesen ist
  • die Überbrückungshilfe IV nicht in Anspruch genommen hat
  • die Selbstständigkeit als Haupterwerb ausübt (mindestens 51 Prozent der Einkünfte daraus bezieht)

Eine Branche, die in der Corona-Pandemie nicht einfach auf ein Online-Angebot umschalten konnte, war die Gastronomie. Jetzt, wo es wieder möglich ist, dem Beruf nachzugehen, gibt es auch hier Steuerentlastungen. In Restaurants und Co. bleibt die Umsatzsteuer bis Ende 2022 auf 7 statt 19 Prozent. Diese Ermäßigung gilt aber nur für Speisen, Getränke sind davon ausgenommen.

Wer Minijobber beschäftigt, ist der Minijob-Zentrale nun Auskunft über weitere Informationen schuldig. Dabei geht es in erster Linie darum, wie der Minijobber krankenversichert ist, aber auch die Steueridentifikationsnummer muss der Zentrale nun mitgeteilt werden.

Die wichtigste Steueränderung für Grundstückseigentümer

Die mit Abstand wichtigste unter den Steueränderungen 2022 für Eigentümer ist offenkundig die neue Grundsteuer. Einige Eigentümer können mit der neu berechneten Grundsteuer sparen, manche hingegen müssen nun mehr zahlen. Das zuständige Finanzamt berechnet den neuen Grundsteuerwert anhand weniger Angaben, die der Grundstückseigentümer ihm mitzuteilen hat. Weitere Informationen dazu folgen im März 2022. In Kraft tritt die Änderung allerdings erst ab dem 01. Januar 2025.

Allgemeine Steueränderungen 2022

Die Steuern auf Produkte des Tabakwarenhandels wurden zu Jahresbeginn verändert. Tabak und Feinschnitt werden folglich höher besteuert. Von 2022 bis 2026 wird die Steuer auf derartige Produkte in vier Schritten sukzessive angehoben. Den Wasserpfeifentabak ereilt dasselbe Schicksal, auch er wird künftig höher besteuert. Die Steuer, die auf „Heat-not-Burn-Produkte“ und zugehöriges angewendet wird, passt sich ebenfalls an.

Relevant für alle Steuerzahler ist sonst noch der geänderte Höchstbetrag für abzugsfähige Altersvorsorgeaufwendungen. Im Jahr 2022 ist dieser auf 25.639€ angestiegen. Davon sind 94 Prozent der Gesamtsumme in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend zu machen.

Weitere Änderungen durch die Ampel-Regierung

Da das neue Jahr auch von der neuen Regierung geprägt wird, ist es möglich, dass sich im Laufe des Jahres auch noch die ein oder andere Änderung zur bisherigen Liste hinzugesellt. Die prominenteste könnte wohl der Mindestlohn sein. Mit der BaföG-Reform und dem neuen Sparerpauschbetrag ist ebenfalls noch zu rechnen, was das laufende Jahr uns abgesehen davon noch bringt, bleibt offen.

Ratschlag für die Steuererklärung einholen

Beabsichtigt man nun sich um seine Steuererklärung zu kümmern, sollte man sich einer Sache gewiss sein; Die Anfertigung der Steuererklärung kann viel Zeit für sich beanspruchen und ordentlich an den Kräften zehren. Ungeübt lassen sich viele mögliche Einsparungen übersehen und von so manchem ahnt man gar nicht, dass es steuerlich absetzbar ist. Deswegen ist es immer ratsam, sich besonders als Unternehmer für seine Steuererklärung einen Experten zur Seite zu holen. Der kann einem nicht nur bei der Steuererklärung, sondern auch bei vielen anderen steuerlichen Fragen auf die Sprünge helfen und beachtliche Beträge einsparen.

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