Künstlersozialkasse – oder auch KSK – schonmal gehört? Nein? So geht es tatsächlich vielen. In dem Segment der Künstler ist diese Sozialkasse sogar gar nicht so unbekannt, allerdings haben auch viele Unternehmen aus völlig anderen Branchen etwas damit zu tun, wissen aber nichts davon. In diesem Text erfahrt ihr sowohl als freischaffender Künstler als auch als Unternehmen das wichtigste, was ihr über die KSK wissen müsst.
- Unterschied KSK – KSV – KSVG
- Wozu dient die Künstlersozialkasse?
- Welche Berufsgruppen dürfen die Leistungen beziehen?
- Wer muss Abgaben an die KSK zahlen?
- Wie viel muss ich an die KSK zahlen?
Unterschied KSK – KSV – KSVG
Die KSV – also die Künstlersozialversicherung – ist ein Teil der deutschen Sozialversicherung, die dazu dient, selbständigen Künstlern den Bezug von der gesetzlichen Krankenversicherungen zu ermöglichen, anstatt einer privaten Krankenversicherung. Genauso verhält es sich mit der Nutzung der gesetzlichen Rentenversicherung, also Künstler müssen sich nicht selbst um ihre Altersvorsorge kümmern, sondern können auf gesetzliche Renten zurückgreifen. Die KSK – Künstlersozialkasse – übernimmt die Prüfung der Versicherungsveranlassung der Selbstständigen und die Beitragserhebung. Das alles ist im KSVG – dem Künstlersozialversicherungsgesetz – festgelegt und niedergeschrieben.
Seit wann gibt es die KSK?
Die Freischaffende Publizisten, Künstler und Designer haben oftmals kein festes, geregeltes Einkommen. Aus diesem Grund ist die KSVG 1983 inkraftgetreten, verankert im Künstlersozialversicherungsgesetz. Das Gesetz wurde schon 1981 beschlossen. Doch auch heutzutage wissen viele Unternehmen überhaupt nicht, dass es sowas gibt und das sie es sind, die darin einzahlen müssen, nicht die Künstler selbst.
Wozu dient die Künstlersozialkasse?
Künstler erhalten durch die KSK den Zugriff auf die Künstlersozialversicherung. Dahin enthalten sind z.B. Altersvorsorge (also Rentenversicherung), Kranken– und Pflegeversicherung zu günstigen Konditionen. Die KSK ist allerdings keine Versicherung, sie überprüft nur ob du in das Schema passt und soziale Leistungen daraus beziehen darfst. Leistungen sind in diesem Fall das Zahlen eines Anteils der Versicherung. Dank der KSK zahlen die Künstler nur den halben Beitrag zur Sozialversicherung, wie ein normaler Arbeitnehmer.
Beispielsweise zahlt der Arbeitnehmer (Künstler) seine 50% der Versicherung und die andere Hälfte wird aufgeteilt. 20% werden vom Bund, bzw. den Steuerzahlern, übernommen und 30% werden aus den Verwerterabgaben, also den KSK-Abgaben bzw. gezahlten Beiträgen, gezahlt.
Welche Berufsgruppen dürfen die Leistungen beziehen?
Die Betonung liegt auf dürfen, denn die KSK ist für Künstler eine freiwillige Sache, eine Versicherungspflicht über die KSK besteht nicht für freiberufliche Künstler. Grundsätzlich ist das natürlich im Einzelfall zu prüfen, allerdings gibt es einige grundlegende Berufe, die unter die Rubrik fallen:
- Musiker
- darstellende Kunst
- selbstständige Künstler
- Grafik-Designer
- Layouter
- Texter
- Lektoren
- Übersetzer Tätigkeit
- Hörbuch-Sprecher
- Journalist
- Fotografen
- …
Die KSK prüft, ob du bzw. deine Kunden zu diesen Bezugsgruppen zählen. Wenn du also selbständig im künstlerischen Bereich tätig bist, kannst du einen Antrag auf die Sozialversicherung für deine Arbeit stellen.
Wer muss Abgaben an die KSK zahlen?
Wie finanziert sich die KSK? Nicht wie die meisten denken durch Beiträge der Künstler, sondern jedes Unternehmen, welches eine Dienstleistung von freischaffenden Künstlern, Publizisten, Designern oder sonstigen kreativen und freien Berufen bezieht. Kurz gesagt: zahlen müssen die Verwerter der Leistungen bzw. Werke dieser jeweiligen Künstler. Sinn ist, dass dieser Beitrag für die Künstler von der Wirtschaft, also den jeweiligen Verwerter-Unternehmen getragen. Gezahlt werden muss allerdings nur, wenn die Summe der zu zahlenden Rechnungen von kreativen Selbstständigen pro Jahr 450€ übersteigt.
Gezahlt werden muss übrigens unabhängig davon ob der Künstler über die KSK versichert ist. Ausnahmen bestehen darin, wenn der Künstler eine bestimmte Rechtsform darstellt, die von der KSK aufgeschlossen ist. (Meist wenn es sich um eine juristische Person, anstatt natürliche Person handelt.) Die Regelung gilt nicht nur bei der regelmäßigen Aufträgen, sondern auch bei gelegentlichen Aufträgen an kreative Selbstständige.
Ob ich Abgabepflichtig bin, stellt die KSK mithilfe eines Fragebogens fest. Auch die Betriebsprüfer der deutschen Rentenversicherung prüfen, ob Unternehmen die Künstlersozialabgaben richtig abführen.
Was passiert, wenn ich nicht zahle?
Wenn eine Firma beispielsweise künstlerische Leistungen eines Freiberuflers bezieht und keine Künstlersozialabgabe zahlt, kann es zu erheblichen Strafzahlungen kommen. Es gibt nämlich eine Abgabepflicht, wenn das Unternehmen Auftraggeber für künstlerische Leistungen ist. Deswegen sollte sich jedes Unternehmen selbst informieren, ob es zu zahlen hat und welche Rechnungen dort hinzugezählt werden. Oftmals kann ein Steuerberater helfen oder du wendest dich direkt an den Support der KSK.
Wenn du es meldest und unmittelbar nachzahlst, muss nicht unbedingt ein Versäumniszuschlag folgen.
Wie viel muss ich an die KSK zahlen?
Aktuell im Jahr 2020 bleibt die Abgabe gleich mit 4,2% vom Netto-Rechnungsbetrag, den Unternehmen an den jeweiligen Künstler zahlen, also die Umsatzsteuer zählt nicht mit rein. Der Betrag wird an die Künstlersozialkasse abgeführt und nicht mit auf einer Rechnung aufgenommen. Gezahlt wird der gesammelte, prozentuale Betrag aller Rechnungen am Ende des Geschäftsjahres.
Der Betrag hat sich vom Jahre 2000 oft geändert, Höhen und Tiefen verzeichnet, und ist seit dem allerdings nur insgesamt um 0,2% gestiegen. Das liegt vielleicht an der steigenden Zahl der Versicherten. Der Hauptanteil liegt hier übrigens bei den bildenden Künsten und auch in der Musikbranche.
Ein Unternehmen sollte also alle Rechnungen über Honorare und gezahlten Entgelte von selbstständigen Künstlern aufbewahren, denn anhand dessen, berechnet sich die jährlich zu zahlende Summe.
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Für Unternehmen: Informiere dich jetzt am besten genauestens darüber, ob deine Firma Künstlersozialabgaben zahlen muss und welche Rechnungen (also von welchen Dienstleistern) dazugezählt werden müssen. Erkundige dich auch, ob du eventuell für die letzten Jahre nachzahlen musst, um Säumnisgebühren zu vermeiden.
Als Künstler: Informiere dich über die Möglichkeiten, die die KSK dir bietet und überlege dir, ob du in die Kasse einsteigen möchtest. Außerdem solltest du dir klar machen, ob du in das Schema der Künstlersozialversicherung passt, um eventuell auch deine Kunden darauf aufmerksam zu machen, dass sie die jährliche Abgabe zu leisten haben.
Für genaue und korrekte, aktuelle Informationen besucht bitte die offizielle Seite der KSK. Ich kann euch nur Tipps und zusammengefasste Informationen aus meinen Recherchen vermitteln.
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