Moderne Glasfassade eines EU-Gebäudes mit dem Emblem der Europäischen Union und Blick nach oben zwischen Hochhausfassaden.

Empfängerüberprüfung (VoP): Überweisungen – neue Regelungen ab Oktober 2025

Ab Oktober 2025 tritt eine bedeutende Änderung im Zahlungsverkehr in Kraft: die Empfängerüberprüfung (VoP). Diese neue Pflicht betrifft alle, die Überweisungen tätigen. Ziel ist es, den Zahlungsprozess sicherer zu gestalten. Erfahren Sie hier, was sich ändert und wie Sie sich optimal darauf vorbereiten können.

Neue Regelung – Was ist die Empfängerüberprüfung (VoP)?

Durch die neue EU-Verordnung sind Zahlungsdienstleister zur Durchführung einer Empfängerüberprüfung (Verification of Payee, VoP) verpflichtet. Vor Ausführung nahezu jeder SEPA-Überweisung wird automatisiert geprüft, ob der angegebene Empfängername der verwendeten IBAN zugeordnet ist. Das soll sicherstellen, dass Name und Kontonummer übereinstimmen. Dadurch reduziert sich das Risiko von Tippfehlern, Verwechslungen oder betrügerischen Angaben. Zahler:innen erhalten vor Abschluss des Zahlungsauftrags eine klare Resonanz zum Prüfergebnis (z. B. Übereinstimmung oder Abweichung) und können die Zahlung bei Bedarf korrigieren, bestätigen oder abbrechen. Die Empfängerüberprüfung nutzt einen Abgleich der Daten des Zahlungsempfängers. So können Abweichungen von der angegebenen IBAN und vom Zahlungsempfänger sofort erfasst und gemeldet werden. Sie gilt sowohl für Echtzeitüberweisungen als auch für herkömmliche SEPA‑Überweisungen.

Rechtsgrundlage: EU-Verordnung zur Empfängerprüfung

Die Rechtsgrundlage für die Empfängerüberprüfung bildet die EU-Verordnung (EU) 2024/886, insbesondere Artikel 5c, welcher die Instant Payments Regulation betrifft. Diese EU-Verordnung verpflichtet Zahlungsdienstleister, vor der Ausführung einer Überweisung eine Verification of Payee anzubieten. Außerdem wurde beschlossen, dass Zahlungsdienstleister die Verification of Payee unentgeltlich anbieten müssen. Somit stellen die EU-Vorgaben sicher, dass die Prüfung standardmäßig erfolgt.

Wichtige Fristen und Geltungsbereich

Ab dem 9. Oktober 2025 müssen Finanzdienstleister in Euro-Mitgliedstaaten die Empfängerüberprüfung anbieten. Für Nicht-Euro-Mitgliedstaaten gilt eine Übergangsfrist bis zum 9. Juli 2027. Zunächst gilt die Regelung im Euroraum, wird aber bis zum 9. Juli 2027 EU-weit ausgerollt.

Wie funktioniert die Empfängerüberprüfung?

Grafik zeigt den Ablauf einer Zahlung mit und ohne Empfängerüberprüfung in mehreren Schritten – von der Freigabe bis zur Durchführung.

Ablauf der Überprüfung

Der Ablauf der Empfängerüberprüfung beginnt mit der Einreichung der Empfängerdaten im Online-Banking (IBAN und Empfängername). Bevor Sie den Zahlungsauftrag autorisieren, stellt Ihre Zahlungsplattform eine Anfrage an die Empfängerbank, bei der der:die Kontoinhaber:in mit den übermittelten Daten abgeglichen wird. In der Regel erhalten Sie binnen Sekunden eine Antwort („Match“, „Close Match“ oder „No Match“). Auf dieser Basis entscheiden Sie, ob Sie die Transaktion freigeben, anpassen oder abbrechen. Der beschriebene Prozess gilt gleichermaßen für SEPA-Überweisungen und Echtzeitüberweisungen (Instant Payments). Nach der VoP-Prüfung ist es in vielen Firmenkundenprozessen üblich, dass Zahlungsdateien im EBICS-System der Bank mittels verteilter elektronischer Unterschrift (VEU) abschließend freigezeichnet werden.

Rückmeldungen: Match, Close Match, No Match

Grafik eines Tachometers zur Empfängerüberprüfung mit den Stufen „Match“, „Close Match“ und „No Match“.

Nach der Anfrage bei der Empfängerbank erhalten Sie eine Antwort, die als Ergebnis der Empfängerüberprüfung dient. Das Ergebnis dieser Überprüfung kann wie folgt aussehen:

Zustand Bedeutung
Match Der angegebene Name des Kontoinhabers und die IBAN stimmen vollständig überein.
Close Match Nahezu Übereinstimmung.
No Match Keine Übereinstimmung zwischen den angegebenen Empfängerdaten und den bei der Bank hinterlegten Daten.

Handlungsanweisungen bei verschiedenen Rückmeldungen

Je nachdem, welches Ergebnis die Empfängerüberprüfung liefert, sollten Sie unterschiedliche Handlungsanweisungen beachten. Grundsätzlich gilt:

  1. Bei einem „Match“ sind IBAN und Name des Zahlungsempfängers korrekt und Sie können die Zahlung wie gewohnt freigeben.
  2. Erhalten Sie einen „Close Match“, prüfen Sie den Vorschlag und ob Sie die Überweisung wirklich ausführen möchten. Passen Sie gegebenenfalls die Schreibweise an.
  3. Bekommen Sie den Warnhinweis „No Match“, sollten Sie die Informationen korrigieren oder die Überweisung abbrechen und die Empfängerdaten über einen zweiten Kanal prüfen.

Opt-in / Opt-out & Haftung

Opt-in (Standard): Bedeutet, dass die Empfängerüberprüfung aktiv ist. Vor der Freigabe sehen Sie das Ergebnis und geben den Auftrag – z. B. in EBICS – erst nach dieser Rückmeldung per VEU endgültig frei. Das Geld wird überwiesen.

Opt-out (nur Sammelüberweisung): Ausschließlich bei Sammelüberweisungen (Batch) möglich. Die Datei wird ohne VoP‑Prüfung verarbeitet; Prozesse bleiben schneller, das Sicherheitsnetz der Validierung entfällt. Entscheidung bewusst treffen und dokumentieren. Einzelüberweisungen sind nicht opt‑out‑fähig – sie werden immer mit Empfängerüberprüfung ausgeführt.

Haftung: Wird trotz eines Warnhinweises eine Zahlungsfreigabe erteilt, liegt die Verantwortung beim Auftraggeber. Bestätigt die Bank Übereinstimmung, haftet der Zahlungsdienstleister dafür (bzw. die Bank). Gibt der Auftraggeber einen Zahlungsvorgang trotz einer abweichenden Resonanz frei, verbleibt das Haftungsrisiko einer Fehlüberweisung bei ihm. Bestätigt die Bank im Rahmen der Empfängerüberprüfung eine Übereinstimmung und es kommt dennoch zu einer Fehlüberweisung, haftet die Bank (der Finanzdienstleister).

Fragen und Antworten – kurz & praktisch

  • Gilt VoP auch für herkömmliche Überweisungen? Ja, für SEPA‑Überweisung und Echtzeitüberweisung.
  • Kostet die Empfängerprüfung etwas? Nein, die EU‑Verordnung schreibt Unentgeltlichkeit vor.
  • Was, wenn die Prüfung nicht möglich ist? Wie No match behandeln: prüfen, ggf. Zahlungsaufträge aktualisieren und neu einreichen.
  • Wer informiert zusätzlich? Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlicht z. B. laufend zu aktuellen Thematiken. Und hier finden Verbraucher:innen detaillierte Informationen zur Umsetzung.

Mehr Sicherheit im Zahlungsverkehr ab Oktober 2025

Vorteile der Empfängerüberprüfung

Die Einführung der Empfängerüberprüfung sorgt für mehr Sicherheit im Zahlungsverkehr und bringt zahlreiche Vorteile. Durch die neuen EU-Vorgaben werden Fehlüberweisungen und betrügerische Zahlungen erschwert, was das Gesamtrisiko im Zahlungsprozess deutlich reduziert.

Jetzt informieren und die richtigen Anpassungen vornehmen

Um die Vorteile von VoP voll auszuschöpfen und einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen, empfiehlt sich eine proaktive Anpassung von Prozessen und Systemen. Prüfen und aktualisieren Sie regelmäßig die Stammdaten Ihrer Firmenkunden und Lieferanten (IBAN, vollständiger Rechtsname, ggf. Handels‑/Aliasnamen). Überarbeiten Sie Zahlungs‑ und Begünstigtenvorlagen in ERP, Buchhaltung und E‑Banking. Hinterlegen Sie geläufige Empfängernamen/Abkürzungen, soweit systemseitig möglich. Informieren Sie Kundinnen und Kunden sowie interne Fachbereiche (z. B. Buchhaltung, Einkauf) über die neuen Prüfhinweise und den Umgang mit Abweichungen. So vermeiden Sie Fehlüberweisungen und es entsteht möglichst wenig Irritation in der Freigabeentscheidung.

Für alle, die sich noch detaillierter über die Empfängerüberprüfung informieren möchten, empfiehlt sich ein Blick auf den Fachartikel der Steuerkanzlei Kettwig. Hier finden Sie ausführliche Praxisdetails, Beispiele und Handlungsempfehlungen.

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