Es gibt sie wahrscheinlich in jedem Haushalt, die Schubladen, die man selten öffnet. So eine muss ich wohl erwischt haben, denn in ihr befand sich mein altes Postsparbuch. Wie ich feststellen musste, war es schon mein zweites, denn auf der ersten Seite stand: Übertrag vom Postsparbuch mit der Nummer xy. Zu der Zeit war es noch blau, die Angestellten hießen Postbeamte, es wurde noch mit Füllfederhaltern geschrieben und wenn es ganz ordentlich sein sollte, wurde auch mal ein Lineal benutzt.
Zu dem Postsparbuch gab es auch noch eine Ausweiskarte mit dem Hinweis, dass Rückzahlungen nur in Verbindung mit dem Buch und der Ausweiskarte durchgeführt werden. Einzahlen konnte damals jeder, der das Postsparbuch zur Post mitbrachte. Heute kann man ja an sieben Tagen in der Woche zum Abheben von Geld zu einem Automaten, früher nicht. Und da die Postfilialen im Gegensatz zu den Banken auch an Samstagen geöffnet waren, war das Buch schon recht praktisch, wenn das Geld am Wochenende knapp wurde.
Der letzte Eintragsstempel ist vom 14. Oktober 1985, also knapp 30 Jahre alt. Und siehe an, auf meinem alten Postsparbuch liegen noch 11 DM, ein bisschen mehr als 5€.
Lohnt es sich, bei der Post vorstellig zu werden und das Sparbuch aufzulösen?
Immerhin sind Zinsen für 30 Jahre angefallen, und die waren damals wesentlich höher als heutzutage. Eine Internetrecherche ließ alle meine Träume platzen. Seit Beginn des Jahres 2008 hat die damalige Deutsche Bundespost, die jetzt Postbank heißt, Gebühren eingeführt, wenn ein Sparkonto mit einem geringeren Betrag als 60 Euro nicht mehr aktiv benutzt wird. Die Gebühren betragen 1€ pro Monat, also jährlich 12€, die von meinem Guthaben abgezogen werden, wenn ich das Postsparbuch auflösen möchte.
Das würde für 30 Jahre 360€ Gebühren ausmachen. Soll ich der Post jetzt meine 11 DM schenken und mich darüber freuen, keine Gebühren bezahlen zu müssen. Oder schreiben sie mich eventuell sogar noch an? Sie haben ein nicht aktives Postsparbuch bei uns und es fallen für jeden inaktiven Monat Gebühren in Höhe von einem Euro an. Was ein Glück, dass ich in dem Zeitraum der dreißig Jahre einmal umgezogen bin.
Aber habe ich das Postsparbuch nicht zu einem Zeitpunkt eröffnet, als das Gesetz über das Postwesen vom 28. Juli 1969 noch galt? Darin steht nichts von Gebühren, aber unter §24, Verjährung, dass die Ansprüche des Postsparers auf Auszahlung des Postsparguthabens einschließlich der Zinsansprüche nach 30 Jahren verjähren. Da habe ich doch noch einen Monat Zeit zur Entscheidungsfindung.
Auflösen, oder der Postbank 11DM schenken?
Ich mehrere Sparkarten und ein Postbuch. Fallen jetzt Gebühren an ?