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Wir sind mittlerweile im Jahr 2022 angekommen und das Leben wird immer teurer. Preiserhöhung hier, Preiserhöhung da. Vielen von uns machen seit Wochen die hohen Energiepreise enorm zu schaffen. Da fragt man sich, wie es sein kann, dass in einem Land wie Deutschland, die Individuen zunehmend jeden Cent zweimal umdrehen müssen, trotz dass sie arbeiten gehen. Sofort eintretender Handlungsbedarf muss her, um die Bevölkerung zu entlasten. Dieser Ansicht ist auch unsere Bundesregierung, weshalb neulich das Steuerentlastungsgesetz verabschiedet wurde. Die Rede ist von finanzieller Entlastung und Steuervereinfachung. Was das genau bedeutet, wird im Laufe des Beitrages erläutert.
Familien werden mittels Kinderbonus unterstützt
Die Bundesregierung hat beschlossen, dass jedes Kind ab Juli 2022 einen einmaligen Bonus in Höhe von 100 € erhalten soll. Dieser wird von der Familienkasse ausgezahlt und ist ergänzend zum aktuell bezogenen Kindergeld. Dieser Anspruch besteht demnach für jedes Kind, das Anrecht auf Kindergeld hat. Des Weiteren werden auch die Kinder berücksichtigt, für die, im Monat Juli, kein Anspruch auf Kindergeld besteht. Voraussetzung dafür ist, dass in einem anderen Monat des Jahres 2022 ein Kindergeldanspruch besteht.
Energiepauschale
Es wurde zudem eine Energiepauschale von 300 € ausgesprochen, auf welche ab dem 01.09.2022 Anspruch besteht. Damit sollen all diejenigen entlastet werden, die aufgrund ihres Berufes an ein Kraftfahrzeug gebunden sind. Dazu zählen unter anderem Pendler:innen, die nahezu tagtäglich weite Strecken auf sich nehmen müssen, um sich ihren Lebensunterhalt sichern zu können. Das Hin- und Herfahren ging in letzter Zeit ziemlich ins Geld rein, wenn man an die hohen Spritpreise denkt. Da kommt die Energiepauschale recht gelegen. Sie ist sozial ausgerichtet, es kommt also grundsätzlich auf die Verlagerung der Einkommensteuer an.
Wichtig: Generell haben alle Erwerbspersonen, die unbeschränkt steuerpflichtig sind, Anspruch auf diese Pauschale. Das bedeutet jedoch, dass Empfänger:innen von Versorgungsbezügen keine Pauschale erhalten.
Energiesteuersenkungsgesetz
Der Bundestag hat das Energiesteuersenkungsgesetz am 19.05.2022 verabschiedet, in welchem geregelt ist, dass für den Zeitraum Juni bis August, die Energiesteuer für Kraftstoffe auf das europäische Mindestmaß gesenkt wird. In Zahlen ausgedrückt bedeutet das, dass die Steuersenkung für Benzin 30 Cent pro Liter und für alle Diesel-Fahrzeuge 14 Cent pro Liter beträgt.
Höhere Entfernungspauschale
Derzeit beträgt die Entfernungspauschale bis zum 20. Kilometer 30 Cent. Ab dem 21. Kilometer sind es dann 35 Cent.
Gute Nachrichten für alle Fernpendler:innen, denn die bis 2026 befristete Anhebung der Entfernungspauschale auf 38 Cent, wird auf das Jahr 2022 vorgezogen. Durch die höhere Mobilitätsprämie sollen gering verdienende Personen entlastet werden. Zudem gilt die Entlastung, unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel, für die Jahre 2022 bis 2026.
Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags
Arbeitnehmer:innen werden außerdem zeitnah steuerlich entlastet, indem etwa Fahrtkosten zur Arbeit oder Fortbildungskosten bei der Einkommensteuer ohne Sammlung von Belegen in Höhe von 1.200 € allgemein anerkannt werden. Dies gilt rückwirkend zum 1. Januar 2022.
Anhebung des Grundfreibetrags für 2022
Inflation hier, Inflation da. Gerade dieses Jahr hört man immer mehr über die steigende Inflationsrate. Mit der Anhebung des Grundfreibetrags auf 10.347 € soll ein Ausgleich der tatsächlichen Inflationsrate 2021, genauer gesagt der vermuteten Inflationsrate für dieses Jahr, stattfinden. Auch diese Maßnahme der Bundesregierung soll dazu beitragen, dass die Bevölkerung entlastet wird. Pauschal kann man sagen, dass aufgrund der Inflation, die relative Entlastung für Bezieher:innen niedriger Einkommen höher ist.
Gut zu wissen: Der bis dato vorgenommene Lohnsteuerabzug für 2022 ist von Arbeitgeber:innen zu korrigieren, so heißt es. Die einzige Bedingung: Dies muss wirtschaftlich zumutbar sein, in der Regel ist das aber der Fall. Die Art und Weise der Neuberechnung ist im Gesetz jedoch nicht genau festgelegt.
Fazit: Umfang des Steuerentlastungsgesetztes
In der Theorie soll durch die Anhebung des Grundfreibetrags und des Arbeitnehmer-Pauschbetrags eine zeitnahe steuerliche Entlastung geschehen. Des Weiteren reduzieren die beiden Pauschalen zum einen den Papierkram für Steuerpflichtige und die Verwaltung, zum anderen schlagen sie unmittelbar auf die Höhe der Lohnsteuer, dem Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls der Kirchensteuer durch.