17. November 2024
Abfindung optimieren

Optimierung von Abfindungen – Wie Sie mehr von Ihrem Geld behalten

Eine Abfindung ist oft eine wichtige finanzielle Unterstützung, insbesondere wenn man unerwartet den Job verliert. Damit ein Großteil dieses Geldes nicht beim Finanzamt landet, gibt es einige Tipps und Tricks. Diese sollen Ihnen helfen, die bestmögliche Summe aus Ihrer Abfindung zu ziehen. Es geht darum, nicht mehr als nötig zu versteuern, denn die Auszahlung eines Trennungsgeldes bedeutet bereits mit dem Verlust des Jobs, dem Eintritt in die vorzeitige Rente, der gewünschten Freistellung oder dem Jobwechsel eine große Veränderung in Ihrem Leben.

Es gibt Spezialisten, die helfen nach Erhalt der Abfindung ordentlich Steuern zu sparen und das Optimum für Sie herauszuholen. Schließlich könnte das ausbezahlte Geld auch Teil Ihrer geplanten Altersvorsorge sein und da wäre es doch vorteilhaft, wenn die Höhe der finanziellen Absicherung nicht durch vermeidbare Zahlungen an das Finanzamt geschmälert wird.

12 Tipps zum Steuern sparen als Abfindungsempfänger

Fünftelregelung in Anspruch nehmen

Die sogenannte Fünftelregelung ist wahrscheinlich das bekannteste Steuersparmodell in Bezug auf Abfindungen. Bei dieser Regelung wird die Zahlung so behandelt, als würde sie über fünf Jahre verteilt ausgezahlt. Das hat zur Folge, dass der Steuersatz deutlich sinken kann. Allerdings sollten Sie darauf achten, dass andere Einkünfte im Jahr der Abfindungszahlung diesen Vorteil nicht schmälern.

Abfindungszahlung ins nächste Kalenderjahr verschieben

Wenn möglich, versuchen Sie, die Auszahlung ins nächste Kalenderjahr zu verlagern, vor allem, wenn Sie in diesem Jahr bereits hohe Einkünfte hatten. Dadurch wird Ihre Jahressteuerlast reduziert und Sie zahlen letztlich weniger Steuern auf Ihre Abfindung.

Freibeträge nutzen

Jeder Bürger hat bestimmte steuerliche Freibeträge, die er in Anspruch nehmen kann. Wenn Sie diese bisher nicht ausgeschöpft haben, können Sie sie gegen die Abfindung geltend machen. Das reduziert den steuerpflichtigen Teil und entsprechend die Steuerlast.

Umwandlung eines Teils in eine Betriebsrente

Eine weitere Möglichkeit, die steuerliche Belastung der Ausgleichszahlung zu verringern, ist die Umwandlung eines Teils davon in eine Betriebsrente. Dies hat den Vorteil, dass dieser Teil nicht sofort besteuert wird, sondern erst später, wenn die Betriebsrente zur Auszahlung kommt – und dann meist zu einem geringeren Steuersatz, da im Rentenalter in der Regel ein niedrigeres Einkommen vorliegt. Außerdem profitieren Sie von den Vorteilen der betrieblichen Altersvorsorge, wie z. B. einem zusätzlichen Kapitalaufbau. Es ist jedoch wichtig, sich hierbei genau zu informieren und die Vor- und Nachteile abzuwägen, da die betriebliche Altersvorsorge in manchen Fällen auch Nachteile haben kann, etwa bei der Anrechnung auf bestimmte Sozialleistungen. Eine Beratung durch einen Experten ist hier unerlässlich.

Betriebsausgaben und Werbungskosten geltend machen

Sämtliche Ausgaben, die im Kontext Ihres Berufes stehen, können Sie als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend machen. Das können z. B. Büromöbel, Computer-Equipment, Bewerbungskosten, Fahrtkosten oder Fortbildungskosten sein. Diese Ausgaben mindern das zu versteuernde Einkommen und damit auch die Steuerlast auf die Abfindung.

Vereinbarung über einen Sozialplan

In größeren Unternehmen, insbesondere bei Betriebsänderungen oder Massenentlassungen, kann ein Sozialplan verhandelt werden. Dieser legt die Kriterien für die Höhe der Entschädigungszahlung fest. Die im Sozialplan festgelegten Abfindungen sind in der Regel steuer- und sozialversicherungsfrei, solange sie die gesetzlichen Obergrenzen nicht überschreiten.

Nutzung von Steuerausgleichsmöglichkeiten

Wenn Sie in den Jahren vor der Abfindung hohe Werbungskosten hatten, die nicht vollständig mit Ihren Einkünften verrechnet werden konnten, können diese Verlustvorträge nun mit der Auszahlung verrechnet werden. Dies reduziert das zu versteuernde Einkommen.

Direktversicherung als Alternative

Eine Direktversicherung ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge. Hierbei schließt der Arbeitgeber eine Lebens- oder Rentenversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers ab. Ein Teil der Abfindung kann in solch eine Direktversicherung einfließen, was wiederum steuerliche Vorteile mit sich bringen kann.

Spenden und Sonderausgaben

Spenden an gemeinnützige Organisationen oder politische Parteien können steuerlich abgesetzt werden. Wenn Sie ohnehin planen zu spenden, könnte es sinnvoll sein, dies im Jahr der Abfindung zu tun, um die Steuerlast zu reduzieren. Auch andere Sonderausgaben, wie etwa Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, können die Steuerlast mindern.

Prüfung der Rechtmäßigkeit der Abfindung

Es ist wichtig sicherzustellen, dass die Abfindungszahlung rechtlich korrekt ist. Hierzu gehört die Überprüfung, ob Sie Anspruch auf eine höhere Abfindung haben oder ob Ihnen vielleicht sogar Schadenersatz zusteht. In solchen Fällen könnte ein Rechtsstreit sinnvoll sein, um Ihre Rechte durchzusetzen.

Nicht voreilig einem Aufhebungsvertrag zustimmen

Ein häufiger Fehler von Abfindungsempfängern ist, vorschnell einem Aufhebungsvertrag zuzustimmen, ohne die genauen Konditionen zu prüfen. Ein Aufhebungsvertrag kann nachteilige Folgen haben, z. B. eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Es ist ratsam, vor der Unterschrift eine rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen und alle Aspekte des Vertrags genau zu prüfen.

Berücksichtigung der Kirchensteuer bei der Abfindung

Wenn Sie Kirchenmitglied sind, kann die Kirchensteuer einen wesentlichen Anteil an Ihrer steuerlichen Belastung darstellen. Die Kirchensteuer wird in Deutschland auf Basis der Einkommensteuer berechnet und kann, je nach Bundesland, zwischen 8 % und 9 % betragen.

Im Kontext einer Abfindung bedeutet das: Wenn Ihr Trennungsgeld die Einkommensteuerlast erhöht, steigt auch die zu zahlende Kirchensteuer entsprechend an. Bei einer Optimierung der Steuerlast auf die Abfindung sollte daher auch immer die Kirchensteuer im Blick behalten werden.

Einige Überlegungen in Bezug auf die Kirchensteuer:

  • Freiwilliger Kirchenaustritt:

    Einige Menschen überlegen, vor dem Erhalt einer hohen Entschädigungszahlung aus der Kirche auszutreten, um die Kirchensteuer zu sparen. Dies sollte jedoch gut überlegt sein und nicht nur aus finanziellen Gründen erfolgen. Ein Wiedereintritt zu einem späteren Zeitpunkt kann komplizierter sein.

  • Verlegung der Auszahlung:

    Wie bereits bei der Einkommensteuer angesprochen, kann eine Verlegung der Abfindungszahlung ins nächste Kalenderjahr auch die Kirchensteuerlast beeinflussen, insbesondere wenn im aktuellen Jahr schon hohe Einkünfte erzielt wurden.

  • Kombination mit anderen Steuerspartipps:

    Die oben genannten Tipps wie die Fünftelregelung oder die Umwandlung in eine Betriebsrente haben nicht nur Auswirkungen auf die Einkommensteuer, sondern auch auf die darauf basierende Kirchensteuer. Daher sollten diese Maßnahmen immer in Kombination betrachtet werden.

Zusammenfassend ist die Kirchensteuer ein nicht zu vernachlässigender Faktor bei der steuerlichen Optimierung von Abfindungen. Eine genaue Beratung, speziell, wenn Sie Kirchenmitglied sind, ist daher empfehlenswert.

Mit Beratung und Unterstützung hier Steuern sparen

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es einige Möglichkeiten gibt, die Steuerlast auf eine Abfindung zu reduzieren. Mit der richtigen Planung und Vorbereitung können Sie sicherstellen, dass Sie den Großteil behalten und nicht unnötig viel an das Finanzamt abgeben. Es ist immer ratsam, sich von einem Steuerberater oder Rechtsanwalt beraten zu lassen, um die beste Vorgehensweise für Ihre individuelle Situation zu finden.

Da es größtenteils oft um die Steuern auf die Abfindung geht, haben meine Recherchen ergeben, dass ein Steuerberater die richtige Adresse für Hilfe und Unterstützung wäre. Einige Tipps lassen sich mit der Steuererklärung umsetzen.  Die Steuerlast senken, viele Jahre im Voraus planen und denken, all dies spricht für die Heranziehung eines Steuerberaters, der sich auf die Optimierung von Abfindungen spezialisiert hat.

In Düsseldorf habe ich Markus Schmetz kennenlernen dürfen, der sich mir als Abfindungsoptimierer vorgestellt hat. Ich fand das Thema so spannend, da habe ich mich mal näher damit befasst. Dieser befasst sich seit vielen Jahren mit dem Thema und bietet ein kostenloses und unverbindliches Kennenlerngespräch an, um auszuloten, ob seine Tipps für die Optimierung bei Ihnen greifen würden. Noch habe ich von keinem Arbeitgeber eine Abfindung erhalten, aber gerade bei Steuerfragen ist es sinnvoll diese Möglichkeiten der Optimierung schon mal gehört haben, denn mehr als genug Menschen kennen die Möglichkeiten von Steueroptimierungen und Steuerrückzahlungen nicht.

Wussten Sie eigentlich, dass der Begriff „Golden Handshake“ ein gern genutztes Synonym für „Abfindung ist“?

Bildquelle: Pixabay-User geralt

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